* Der FKZ II basierend auf Art. 3.1. des temporären Beihilferahmens wäre schon vor November 2020 möglich gewesen, da von der EK die rechtliche Voraussetzung bereits geschaffen wurde: https://ec.europa.eu/competition/state_aid/cases1/202016/285344_2148077_87_2.pdf
* Verlustersatz – möglich seit der 4. Erweiterung des temporären Beihilferahmens am 13. Okt. 20202 - siehe Art. 3.12.: https://ec.europa.eu/competition/state_aid/what_is_new/TF_consolidated_version_amended_3_april_8_may_29_june_and_13_oct_2020_de.pdf
4. Erweiterung des temporären Beihilferahmens am 13. Okt. 20202 - siehe Art. 3.12.: https://ec.europa.eu/competition/state_aid/what_is_new/TF_consolidated_version_amended_3_april_8_may_29_june_and_13_oct_2020_de.pdf
https://ec.europa.eu/competition/state_aid/what_is_new/application_section_3_12_TF.pdf
Was besonders schmerzlich fehlt: bei behördlich vorgeschriebener Schließung (Lockdown) bräuchten wir eine Regelung, die auf dem Art. 107 Abs. 2 (b) AEUV (Katastrophenparagraph) basiert – nicht auf dem befristeten Beihilfenrahmen der EU. Wir haben den Finanzminister mehrfacht darauf aufmerksam gemacht, dies schnellstmöglich in Brüssel zu beantragen, denn dieser Katastrophenparagraph ermöglicht Hilfen, die beihilfenrechtlich nicht mit 800.000 gedeckelt sind. Laut Finanzminister Blümel sei es nicht möglich, das zu beantragen. Dänemark hat genau das im Rahmen eines 3-Säulen Modells mit 21.12.2020 ratifiziert.*
Auch da stimmt also schon wieder was nicht.
Deutschland – „uncovered fixed costs“ (Verlustersatz) - Art. 2.8. Cumulation
Dänemark – Fixkostenzuschuss – Art. 2.9. Cumulation
Slowenien – „uncovered fixed costs“ (Verlustersatz) - Art. 2.8. Cumulation
*Mit einem Fixkostenzuschuss-Modell komplettierte Dänemark am 21.12.2020 sein 3-Säulen-Modell (FKZ-Verlustersatz-Kompensation für behördlich geschlossene Betriebe). Bereits Mitte Oktober 2020 suchte Dänemark bei der EK um Verlängerung des dänischen Kompensationsinstruments basierend auf Art 107 Abs. 2 AEUV (betreffend Unternehmen, deren wirtschaftliche Tätigkeit behördlich eingeschränkt wurde). Die EK hat diesem Ansuchen Mitte November stattgegeben.